Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für Seminare

AGB Seminare (PDF)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die von dem Bildungs- und Tagungszentrums Ostheide, Heimvolkshochschule Barendorf e.V., Lüneburger Straße 12, 21397 Barendorf durchgeführten Seminare

2. Vertragsschluss
Bitte übermitteln Sie Ihre Seminaranmeldung per Brief, Telefax oder E-Mail an

Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide
Heimvolkshochschule Barendorf e.V.
Lüneburger Straße 12
21397 Barendorf
Telefon: 04137/81250
Fax: 04137/812555
E-Mail: info@bto-barendorf.de

Mit der Übermittlung Ihrer Seminaranmeldung geben Sie bezüglich des angegebenen Seminars ein Angebot auf Abschluss eines Seminarvertrages ab. Das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide nimmt dieses Angebot durch Übersendung einer Anmeldebestätigung an. Erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist der Seminarvertrag verbindlich geschlossen.

3. Seminargebühren und Fälligkeit

Die Seminargebühren werden 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Bei Vertragsschluss innerhalb des Zeitraumes von 14 Tagen vor Seminarbeginn ist die Seminargebühr sofort fällig.

4. Seminarleistungen

Die Seminargebühr umfasst alle Leistungen, wie sie sich aus der Seminarausschreibung ergeben. Dies umfasst die Teilnahme an dem jeweiligen Seminar sowie den Erhalt von Seminarunterlagen und auf Wunsch die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung. Soweit die Seminarausschreibung auch Unterkunft und/oder Verpflegung und ggf. ein Rahmenprogramm beinhaltet, können diese Bestandteile nicht als einzelne Leistung abgewählt werden.

Das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide schuldet die vorstehenden Seminarleistungen zum jeweiligen Seminarinhalt. Dies beinhaltet nicht die Durchführung des Seminares durch eine*n bestimmte*n Dozent*in. Das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide behält sich vor, das Seminar auch durch einen anderen als durch die angekündigte, jedoch ebenso qualifizierte Person durchführen zu lassen.

5. Kündigung durch Seminarteilnehmer*in; Teilnehmer*innentausch

Das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide gewährt dem*der Seminarteilnehmer*in die Möglichkeit, den Seminarvertrag unter folgenden Bedingungen zu kündigen:

  • bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00
  • zwischen 4 Wochen und 2 Wochen vor Seminarbeginn unter Berechnung von 30 % der Seminargebühren, mindestens jedoch EUR 30,00
  • zwischen 13 Tage bis 4 Tage vor Seminarbeginn unter Berechnung von 70 % der Seminargebühren, mindestens jedoch EUR 30,00

Ab dem 3. Tag vor Seminarbeginn ist eine Kündigung durch den*die Seminarteilnehmer*in nicht mehr möglich. Der*die Seminarteilnehmer*in hat die Seminargebühren also vollständig zu entrichten.

Des Weiteren gewährt das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide dem*der Seminarteilnehmer*in, einen Tauschgast für die Seminarteilnahme zu benennen. Statt der Person des*der ursprünglichen Seminarteilnehmers*in nimmt der Tauschgast am Seminar teil und tritt in den Vertrag des*der ursprünglichen Seminarteilnehmers*in ein. Für den Tausch wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 berechnet.

Diese Regelung schließt das Recht des*der Seminarteilnehmers*in zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB nicht aus.

6. Kündigung durch das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide

Das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide behält sich vor, eine Seminarveranstaltung aus wichtigem Grund zu kündigen. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere dar:

  • zu geringe Teilnehmendenzahl, wobei in diesem Falle die Kündigung mindestens 2 Wochen vor Seminarbeginn erfolgen muss
  • Ausfall/Erkrankung des*der Dozent*in
  • Schließung des Seminarveranstaltungsortes ohne Verschulden des Bildungs- und Tagungszentrums Ostheide
  • Soweit es zu einer Kündigung durch das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide kommt, werden bereits gezahlte Seminargebühren umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche des*der Seminarteilnehmers*in sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Bildungs- und Tagungszentrums Ostheide bzw. der gesetzlichen Vertreter*innen, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

7. Preisanpassungsklausel

Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Seminardurchführung mehr als neun Monate, können die angegebenen Gebühren für Seminarleistungen nach Ziffer 4 dieser AGB an aktuelle Marktpreisentwicklungen um bis zu 15% angepasst werden. Dies gilt sowohl für Erhöhungen als auch für eine Senkung der Seminargebühren. Eine Erhöhung der Seminargebühren ist dann nicht zulässig, wenn sie auf Umstände zurückzuführen ist, die das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide einseitig zu vertreten hat.

Im Falle einer Anpassung der Seminargebühren steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

8. Haftung

Das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Bildungs- und Tagungszentrums Ostheide bzw. deren gesetzlicher Vertreter*innen oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide für sonstige Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist des Bildungs- und Tagungszentrums Ostheide bzw. deren gesetzlicher Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Urheberrechte

Wir weisen darauf hin, dass Seminarunterlagen urheberrechtlichen Schutz genießen und ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers weder ganz noch in Teilen verwertet (insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Zugänglichmachung) werden dürfen.

10. Datenschutzhinweis

Wir weisen Sie darauf hin, dass die an das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide übermittelten Daten elektronisch gespeichert werden. Die Speicherung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung dieses Seminarvertrages. Die Daten werden weder an Dritte weitergegeben noch diesen zugänglich gemacht. Im Einzelnen verweisen wir auf unseren Datenverarbeitungshinweis, den Sie auf unserer Homepage www.bto-barendorf.de abrufen können. Selbstverständlich stellen wir Ihnen diesen Hinweis auf Anforderung auch gerne anderweitig zur Verfügung.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Barendorf, Januar 2024

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen

AGB Veranstaltungen (PDF)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Bildungs- und Tagungszentrums Ostheide, Heimvolkshochschule Barendorf e.V., Lüneburger Straße 12, 21397 Barendorf sowie für die Buchung von Gästezimmern und die Buchung von Verpflegung.

2. Vertragsschluss

Bitte übermitteln Sie Ihre Veranstaltungsanmeldung per Brief, Telefax oder E-Mail an

Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide
Heimvolkshochschule Barendorf e.V.
Lüneburger Straße 12
21397 Barendorf

Telefon: 04137/81250
Fax: 04137/812555
E-Mail: info@bto-barendorf.de

Mit der Übermittlung Ihrer Veranstaltungsanmeldung geben Sie ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Veranstaltungsvertrages ab. Das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide nimmt dieses Angebot durch Übersendung einer Anmeldebestätigung innerhalb eines Monats an. Erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist der Veranstaltungsvertrag verbindlich geschlossen.

3. Veranstaltungsgebühr und Fälligkeit

Die Veranstaltungsgebühren werden 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei Vertragsschluss innerhalb des Zeitraumes von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die Veranstaltungsgebühr sofort fällig.

Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweils geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Dies gilt bei Verträgen mit Verbraucher*innen nur dann, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen.

Veranstaltungsleistungen

a) Raummiete

Soweit Veranstaltungsräume gemietet werden, schuldet das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide die Überlassung der jeweiligen Räume nebst der vertraglich vorgesehenen weiteren Ausstattung (beispielsweise vereinbarte Bestuhlung, Technik, Klavier und ähnliches). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume ist nicht zulässig.

b) Gästezimmer

Soweit Zimmer zur Übernachtung gebucht werden, schuldet das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide die Überlassung des gebuchten Zimmers in dem vereinbarten Buchungszeitraum. Die Gästezimmer werden dem Vertragspartner grundsätzlich ab 13.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages bereitgestellt. Ein Anspruch auf vorherige Bereitstellung besteht nicht. Am vereinbarten Abreisetage ist das Zimmer spätestens um 9.00 Uhr geräumt herauszugeben. Veränderungen dieser Zeiten bedürfen ebenfalls der Vereinbarung mit dem Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide. Das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide behält sich bei Veränderung der Zeiten die angemessene Berechnung der Mehrleistung vor. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Zimmers sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist unzulässig.

c) Verpflegung

Soweit eine Verpflegung gebucht wird, schuldet das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide die Verpflegung in dem vereinbarten Umfang. Dies beinhaltet das Zubereiten und Bereitstellen der Speisen und Getränke.

5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide gewährt dem*r Kunden*in neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten die Möglichkeit, vom Veranstaltungsvertrag unter folgenden Bedingungen zurückzutreten:

  • bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00
  • zwischen 10 Wochen und 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter Berechnung von 95 % der vereinbarten Raummiete, 30 % der vereinbarten Gästezimmergebühr und 30 % der vereinbarten Verpflegungsgebühr
  • zwischen 6 Wochen und 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn unter Berechnung von 95 % der vereinbarten Raummiete, 70 % der vereinbarten Gästezimmergebühr und 70 % der vereinbarten Verpflegungsgebühr
  • ab einem Rücktritt weniger als 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 95 % der vereinbarten Raummiete, 95 % der vereinbarten Gästezimmergebühr und 95 % der vereinbarten Verpflegungsgebühr berechnet.

Dem*r Vertragspartner*in steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Ferner steht dem Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide frei, nachzuweisen, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

6. Rücktritt durch das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide

Neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten ist das Bildungs- und Tagungszentrums Ostheide ebenfalls dazu berechtigt, bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des*r Vertragspartners*in auszulösen, vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, wenn anderweitige Buchungsanfragen vorliegen und der*die Vertragspartner*in auf textliche Nachfrage des Bildungs- und Tagungszentrums Ostheide nicht innerhalb einer Frist von einer Woche auf das nach Ziffer 5 Gliederungspunkt 1 dieser AGB eingeräumte Rücktrittsrecht textlich verzichtet.

Des Weiteren ist das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide berechtigt, von dem Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, wenn der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist, die nach Ziffer 4 dieser AGB unzulässige Gebrauchsüberlassung an Dritte stattfindet, oder höhere Gewalt oder andere vom Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung dieses Vertrages unmöglich machen. Des Weiteren gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. Preisanpassungsklausel

Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Veranstaltungsdurchführung mehr als neun Monate, können die angegebenen Gebühren für Veranstaltungsleistungen nach Ziffer 4 dieser AGB an aktuelle Marktpreisentwicklungen um bis zu 15% angepasst werden. Dies gilt sowohl für Erhöhungen als auch für eine Senkung der Veranstaltungsgebühren. Eine Erhöhung der Veranstaltungsgebühren ist dann nicht zulässig, wenn sie auf Umstände zurückzuführen ist, die das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide einseitig zu vertreten hat. Im Falle einer Anpassung der Veranstaltungsgebühren steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

8. Haftung

Das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Bildungs- und Tagungszentrums Ostheide bzw. deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide für sonstige Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist des Bildungs- und Tagungszentrums Ostheide bzw. deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Datenschutzhinweis

Wir weisen Sie darauf hin, dass die an das Bildungs- und Tagungszentrum Ostheide übermittelten Daten elektronisch gespeichert werden. Die Speicherung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung dieses Veranstaltungsvertrages. Die Daten werden weder an Dritte weitergegeben noch diesen zugänglich gemacht. Im Einzelnen verweisen wir auf unseren Datenverarbeitungshinweis, den Sie auf unserer Homepage www.bto-barendorf.de abrufen können. Selbstverständlich stellen wir Ihnen diesen Hinweis auf Anforderung auch gerne anderweitig zur Verfügung.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Barendorf, Januar 2024